Satzung und Ordnungen

§ 1     Name, Sitz, Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen des Tennisverbandes Rheinland e. V.

  1. Der Verband führt den Namen „Tennisverband Rheinland e. V.“ (TVR).
  2. Er hat seinen Sitz in Koblenz.
  3. Der TVR ist einer der Regionalverbände des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz e. V. Die ihm angeschlossenen  … 

I. Allgemeiner Teil

1. Die Verbandsgerichtsordnung findet ihre Rechtsgrundlage in § 1 Ziffer 6 der Satzung des Tennisverbandes Rheinland.

2. Das Verbandsgericht ist Disziplinarkommission des Landesverbandes im Sinne des § 2 Ziff. 1 a) der Disziplinarordnung des DTB.
Die Verbandsgerichtsordnung setzt sich zusammen aus …

Bestimmungen
über die Verleihung von Verbandsauszeichnungen

§ 1

Personen, die sich um den Tennissport, insbesondere im Tennisverband Rheinland, besondere Verdienste erworben haben, können geehrt werden.

Die Ehrungen bestehen in der Vergabe von Ehrennadeln, in der Ernennung zu Ehrenmitgliedern und  …