§ 1 Name, Sitz, Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen des Tennisverbandes Rheinland e. V.
- Der Verband führt den Namen „Tennisverband Rheinland e. V.“ (TVR).
- Er hat seinen Sitz in Koblenz.
- Der TVR ist einer der Regionalverbände des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz e. V. Die ihm angeschlossenen …
I. Allgemeiner Teil
1. Die Verbandsgerichtsordnung findet ihre Rechtsgrundlage in § 1 Ziffer 6 der Satzung des Tennisverbandes Rheinland.
2. Das Verbandsgericht ist Disziplinarkommission des Landesverbandes im Sinne des § 2 Ziff. 1 a) der Disziplinarordnung des DTB.
Die Verbandsgerichtsordnung setzt sich zusammen aus …
Bestimmungen
über die Verleihung von Verbandsauszeichnungen
§ 1
Personen, die sich um den Tennissport, insbesondere im Tennisverband Rheinland, besondere Verdienste erworben haben, können geehrt werden.
Die Ehrungen bestehen in der Vergabe von Ehrennadeln, in der Ernennung zu Ehrenmitgliedern und …